Über Behinderung, Abtreibung und Ethik
 

In den ersten beiden Kapiteln ihres Buches "Muß dieses Kind am Leben bleiben?" beschreiben die Autoren Helga Kuhse und Peter Singer die Geschichten von den beiden Babys John Pearson und Baby Doe, die beide mit Down-Syndrom geboren wurden und einige Tage nach ihrer Geburt verstarben, weil beide Elternpaare nicht wollten, dass ihre Kinder unter diesen Umständen weiterlebten.

Ich möchte hier den Tod von John Pearson näher beleuchten.
Die Autoren berichten, dass ein gesundes, überlebensfähiges Kind durch die Verweigerung, es so zu behandeln wie ein Kind ohne Down-Syndrom im Grunde getötet worden ist.
John Pearson wurde nicht ernährt, sondern bekam lediglich Wasser mit unangebrachten schmerzstillenden Medikamenten in zu hoher Dosis, angeblich aus „humanen“ Gründen, anscheinend damit das Kind nicht spüren sollte, wie es verhungert. Der Arzt Dr. Leonard Arthur hat dadurch die Atemerkrankung John Pearsons absichtlich herbeigeführt.
"…John Pearson war zweifellos ein Down-Syndrom-Kind, aber sonst offenbar gesund.
John Pearsons Eltern waren während der Untersuchung anwesend. Über das Gespräch,
das stattgefunden haben muß, gibt es keine Aufzeichnungen, doch ist das Wesentliche,
was zwischen Eltern und Arzt gesagt wurde, einer kurzen Notiz auf Johns Krankenblatt zu entnehmen: ´Eltern möchten nicht, dass das Kind überlebt. Nur pflegerische Versorgung´.“  
[H. Kuhse und P. Singer; 1993; S.28]

Die Umstände von John Pearsons Tod wurden bekannt und der Arzt Dr. Arthur wurde des Mordes angeklagt. Doch die Verteidigung konnte Zweifel wecken, ob John Pearson nicht doch an einer Pneumonie verursacht durch eine Anomalie und so eines natürlichen Todes gestorben sei. Aufgrund dieser Zweifel wurde die Anklage in versuchten Mord durch Unterlassung umgewandelt. Letzten Endes wurde unterschieden zwischen Mord und dem Herbeiführen von Bedingungen, unter denen der Todesfall billigend in Kauf genommen wird, wo die Grenze verlaufe zwischen Tötung und angemessener medizinischer Praxis. Im Grunde wurde das Gesetz nach Gutdünken ausgelegt und die Geschworenen beeinflusst, die letzten Endes auch zum Urteilsspruch„"nicht schuldig“ fanden. Durch diesen Prozess wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der das "Nicht-Behandeln und Nicht-Versorgen“ eines behinderten Kindes als "angemessene, medizinische Praxis“ auslegt.
"Nuala Scarisbrick, … kommentierte den Freispruch Dr. Arthurs mit den Worten: ´Das Urteil ist ein Freibrief für Ärzte, Patienten, die unerwünscht, behindert oder beides sind, so zu behandeln, dass die Behandlung zum Tode führt. Unerwünscht sein bedeutet nunmehr, sich eines Kapitalverbrechens schuldig zu machen´.“  [H. Kuhse und P. Singer; 1993; S.38-39]

 

Im zweiten Kapitel beschäftigen sich Kuhse und Singer mit der Frage, ob alles menschliche Leben gleich wertvoll ist.
Angesichts der oben dargestellten Fallgeschichte beantwortet man diese Frage mit einem eindeutigen "Nein“.
Leider ist Ethik und moralisches Handeln für viele Menschen etwas ganz unterschiedliches und hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel Kulturkreis oder Religion und so weiter.
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, so behandelt zu werden wie jeder andere und trotzdem werden jeden Tag Unterschiede gemacht, auch wenn wir uns das meist nicht eingestehen wollen. Keiner kann sicher sein, dass er immer mit den gleichen Mitteln und Möglichkeiten behandelt wird, wie ein Mensch, der in der Medienöffentlichkeit steht oder der ausreichend Geld hat.
Und was helfen uns die so genannten Menschenrechte, wenn diese Menschenrechte nur für Menschen gelten, die ihre Umwelt auch wahrnehmen können?!
Irgendwann werden sie vielleicht nur mehr für Menschen gelten, die einen bestimmten Intelligenzquotienten aufweisen können.
Welche Werte werden wir dann vermitteln?

Ich kann den Autoren nicht zustimmen, wenn sie im Zusammenhang mit Down-Syndrom von schwersten angeborenen Schädigungen“ sprechen.
Am meisten erschüttert an den Fällen von Baby Doe und John Pearson hat mich die offensichtliche Unwissenheit darüber, wie ungeheuer bereichernd das Leben, die Bekanntschaft und der Austausch mit Menschen mit Behinderung sein kann, vor allem was das Beispiel Down-Syndrom betrifft.
Down-Syndrom ist keine schwere geistige Behinderung.
Was hier fehlt, ist die Aufklärung und Beratung der Menschen, die damit konfrontiert werden und derer, die damit zu tun haben und so auch die Beratungsfunktion zukommt.
Vielen Ärzten ist es nicht bewusst, dass man meist eine Entscheidung gegen ein behindertes Kind zu treffen hat, nicht dafür.
Unwissenheit macht Angst. Jeder Arzt sollte wissen, wohin er Eltern verweisen kann, damit diese angemessene Beratung bekommen. Es gibt viele Selbsthilfegruppen, wo man Eltern die Angst nehmen kann und ihnen Mut macht für das Leben mit einem behinderten Kind.
Wie man an der zweiten Fallgeschichte sieht, hätten viele Menschen Baby Doe adoptieren wollen, wäre es nicht vorher gestorben und auch für John Pearson hätte man sicher liebende Eltern finden können.
 

Wer schon längere Zeit Sonder- und Heilpädagogik studiert und einige Erfahrung in diesem Bereich sammeln konnte, weiß natürlich über die österreichische Gesetzeslage zum Abbruch der Schwangerschaft  behinderter Kinder Bescheid. Man hört während des Studiums auch, dass es vorkommt, dass Babys "liegengelassen“ und nicht ausreichend versorgt werden, nicht nur solche mit Behinderung, sondern auch solche, die Abtreibungen überleben. Was ich allerdings nicht wusste ist, dass diese Vorgangsweise als angemessene, medizinische Praxis akzeptiert wird.
Was mich ebenso betroffen gemacht hat, ist der Umstand, dass anscheinend sehr viele Kinder eine Abtreibung überleben und danach entweder möglicherweise eine Behinderung erworben haben, die sie vorher nicht hatten, oder aber noch stärker beeinträchtigt sind als sie es vorher gewesen wären, was aber im Grunde keinen Unterschied macht, weil man sie ja ohnehin sterben lässt.
Ich denke, dieser Umstand wirft ein neues Licht auf alle Abtreibungen.
 

Schwarz und Weiß - und es gibt unendlich viele Grauzonen. Wo ist die Grenze?
Ich möchte gerne die ethische Haltung haben und dafür eintreten können, dass jedes Leben lebenswert ist und niemand anderer das Recht hat, darüber zu bestimmen.
Nach der Lektüre des Artikels "Ist alles menschliche Leben gleich wertvoll?“ muß ich mir jedoch eingestehen, dass ich mich, wenn ich in dieser Situation wäre und entscheiden müsste, ob ich das Leben meines Kindes mit zum Beispiel Anenzephalie verlängern sollte, ich mich vermutlich dagegen entscheiden würde.
Nicht, weil ich das Leben als unwert betrachte, sondern weil der Austausch mit und die Wahrnehmung von Menschen mir sehr wichtig ist und ich mir nicht vorstellen kann, dass man allein in einem dunklen Gefängnis Glück und Freude empfinden kann.
Zumindest stelle ich mir diesen Zustand so vor.
Vielleicht wiederum ist das einmal mehr nur der Egoismus eines „gesunden“ Menschen, der aus mir spricht, denn in Wirklichkeit ist jeder Mensch in irgendeiner Art und Weise behindert.

 

[Zitiert nach: Helga Kuhse und Peter Singer: "Muß dieses Kind am Leben bleiben?“, Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener; Harald Fischer Verlag; Erlangen; 1993;
S. 26-46 und S. 47-74]    

(Kurzarbeit für die Vorlesung "Einführung in die Heilpädagogik und integrative Pädagogik";
Susanne Seiberler)

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