Hexen               
                     (kurze Abhandlung über Geschichte der Hexen)                     

 

Hexenverfolgung und die "Wasserprobe"

Seit 1484, dem Jahr, in dem der Papst Hexerei mit Ketzerei gleichsetzte und ihre Verfolgung somit zur Aufgabe der Inquisition wurde, wurden wohl 300 000 Menschen auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Wie hoch diese Zahl für damalige Verhältnisse ist, kann man sich in etwa vorstellen, wenn man sich vor Augen hält, dass Mailand beispielsweise um 1400 zwischen 40000 und 80000 Einwohner gehabt haben mag. Die Zahl der Getöteten illustriert, wie groß der Haß auf das Zauberwesen im Allgemeinen und auf Hexen im Besonderen zu diesem Zeitpunkt bereits gewesen sein muss.

Denn tatsächlich überstieg die Zahl der verbrannten Frauen die der Männer bei weitem. Meist wird dieses Faktum durch die naturgegebene Feindseligkeit des Mannes gegenüber der Frau erklärt, die ihm Angst einjagt. Und die frauenfeindliche Haltung der katholischen Kirche tat sicher noch ein übriges dazu. Dies alles erklärt aber nicht das Phänomen der weiblichen Zauberei.

Die Mittel, die man damals anwandte, um Hexen aufzuspüren, sind für unser heutiges Empfinden durchweg „Unrecht“: Die Anklage blieb meist anonym, damit der Ankläger vor der Rache der Hexe geschützt blieb. Häufig genügte schon ein bisschen Gerede, um jemanden auf die Anklagebank zu bringen. In den meisten Fällen hatte das Opfer keinen Verteidiger, und wenn ihm wider Erwarten einer zugestanden wurde, so musste dieser auf seine Worte acht geben, um nicht selbst der Ketzerei angeklagt zu werden. Aus diesem Grund gab es auch niemals Zeugen zur Verteidigung der Angeklagten, da diese ihrerseits das Leben riskierten. Am stärksten gefährdet waren dabei die Angehörigen des Opfers, auch wenn sie nur entfernt mit ihm verwandt waren. Wurde das Opfer der Ketzerei für schuldig befunden und zur Höchststrafe, dem Tod auf dem Scheiterhaufen, verurteilt, waren auch Angehörige in höchstem Maße verdächtig. Bei der Beweisfindung wurde ohne Unterschied des Alters oder Geschlechts die Folter eingesetzt. Nur schwangeren Frauen und solchen, die ihre eigenen Kinder stillten, blieb dieses Schicksal erspart. Doch auch dies war meist nur ein kurzer Aufschub, denn früher oder später konnten sie doch verhört werden, und damit war ihr Schicksal besiegelt. Obwohl es mehr als eine Stimme gab, die sich gegen den hemmungslosen Gebrauch der Folter einsetzte, wurde diese sogar auf alte Frauen angewandt, die sie häufig nicht überstanden. Viele Frauen starben im Gefängnis an den ihnen zugefügten Qualen. Andere nahmen sich selbst das Leben, um weiteren Grausamkeiten zu entkommen.

Eines der am häufigsten eingesetzten Beweismittel war die „Wasserprobe“, ein Gottesurteil, das jüdischen und persischen Traditionen entstammt.  Der verdächtigen Person wurde die linke Hand an den rechten Fuß gebunden und umgekehrt. Dann warf man sie in einen Bottich voll Wasser oder in einen Bach. Dies geschah gewöhnlich unter Anwesenheit vieler Personen, die als Zeugen fungieren mussten. Die gefesselten Opfer wurden mit einem Seil gesichert, bevor man sie ins Wasser tauchte. Diese Probe ging darauf zurück, dass Hexen auf dem Wasser schwimmen sollten. ... Diese Methode ließ dem Verdächtigen keinerlei Ausweg: Wenn er unterging, war zwar seine Unschuld erwiesen, dieser Beweis hatte den Probanden aber das Leben gekostet, da die Wasserprobe mindestens zehn, wenn nicht fünfzehn Minuten dauern musste. Ging der oder die Ärmste nicht unter und blieb also am Leben, starb er oder sie kläglich auf dem Scheiterhaufen, denn diejenigen, die nicht ertranken, waren ja als Satans Diener erkannt worden. „Warum Hexen schwimmen?“ Auf diese Frage antwortet uns Adolfo Scribonio, ein Philosoph, der 1583 niederlegte, weshalb die Anhänger der Zauberei von leichterem Gewicht waren als andere Menschen: „Der Dämon, dessen Substanz geistiger und flüchtiger Natur ist, dringt in alle Körperteile des Adepten ein und überträgt seine Leichtigkeit auf diese. Daher wiegen sie weniger als Wasser und können nicht untergehen.“ Andere wiederum meinten, dass die Hexen nicht sanken, weil der Teufel sie nach oben trage. Natürlich erscheinen uns solche Gedankengänge heute absurd, aber offensichtlich war die Furcht vor Hexen damals so groß, dass die Menschen jede Gelegenheit wahrnahmen, um sich das Unmögliche irgendwie zu erklären. Tatsache ist, dass dieses „Gottesurteil“ gegen Hexen überall Anwendung fand. Erst im Jahr 1650 wurde es in Paris von der Ständeversammlung abgeschafft. Dem Pariser Beispiel folgten auch Italien und Deutschland. Doch diese Erleichterung war – wie so häufig, wenn es um das Delikt der Hexerei ging – in Wirklichkeit keine. Denn das Klima des Misstrauens blieb, und wenn die Verdächtigen nicht auf dem Scheiterhaufen starben, dann häufig durch die Feinseligkeit ihrer Umgebung.

Wir haben diese Wasserprobe hier deshalb so ausführlich behandelt, um darzulegen, wie absurd und unlogisch nicht nur die Probe selbst, sondern auch das ihr zugrundeliegende Gedankengut war. Hexen waren in dieser Gesellschaft von vornherein zum Tod verurteilt, und um diesen ganzen Vorgang so zu gestalten, dass er dem Ankläger nicht allzu viele Gewissensbisse verursachte, erfand man die absurdesten Begründungen.

 

 

1. Beitrag: "Hexerei, ein universelles, kulturelles Phänomen"
2. Beitrag: "Die ersten Dealerinnen der Weltgeschichte"
3. Beitrag: "Hexenverfolgung und die "Wasserprobe"

 

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